Wie umgehen mit der aktuellen Coronakrise?

Noch vor einer Woche hätte in Österreich kaum jemand die derzeit herrschende Situation aufgrund des Coronavirus für möglich gehalten. Die Bundesregierung hat über das Wochenende drastische Maßnahmen gesetzt: Am Sonntagabend wurde das COVID-19-Gesetz (als Sammelgesetz) erlassen, kurz darauf wurden auch die durchführenden Verordnungen kundgemacht.

Wissenswertes

Die rechtlichen Änderungen beinhalten einerseits zahlreiche Beschränkungen, wie vor allem

  • Verkehrsbeschränkungen (Ausgangsbeschränkungen),
  • Betriebsschließungen (für den Kundenbereich),
  • die Schließung von Gasstätten, etc.

Andererseits wurden aber auch Erleichterungen für die Wirtschaft beschlossen, wie vor allem

  • die Einrichtung eines COVID-19-Krisenbewältigungsfonds,
  • Erleichterungen bei der Kurzarbeit,
  • Abgabenstundungen, etc.

Dienstleistungsbetriebe im Zusammenhang mit der Rechtspflege sind von den bislang erlassenen Betriebsschließungen ausdrücklich ausgenommen. Unser Kanzleibetrieb wird daher aufrechterhalten, dies allerdings in einem der Situation angepassten Ausmaß. Alle Termine werden, wenn möglich telefonisch abgehalten. Wir sind telefonisch während folgender Öffnungszeiten für Sie erreichbar:

  • Montag bis Donnerstag: 8 bis 17 Uhr, und
  • Freitag: 8 bis 12 Uhr.

Sollten Sie außerhalb der Öffnungszeiten konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns per Email unter corona-help@iura.at!

Wir sind jedenfalls für Sie da und unterstützen Sie in dieser für alle sehr schwierigen Zeit!

Hier finden Sie weitere Informationen betreffend das COVID-19-Gesetz sowie „best practice“-Hinweise: Informationen Corona 15.3.2020.

Hier finden Sie konkrete Informationen betreffend die Ausgestaltung der Verkehrs- und Betriebsschließungen: Informationen Corona 16.3.2020.

Von: Hochleitner Rechtsanwälte
Veröffentlicht: 16.03.2020