- Beratungen nach dem neuen BVergG 2018, insbesondere im Bereich eVergabe
- Kontrolle des Auftraggebers
- Vergaberechtsschutz
- Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekontrollbehörden
- Provisorialverfahren (einstweilige Verfügungen) vor den Vergabekontrollbehörden
- Feststellungsverfahren vor den Vergabekontrollbehörden
- Geltendmachung des Sonderschadenersatzes nach dem Bundesvergabegesetz vor den Zivilgerichten
- Rechtliche Begleitung öffentlicher und privater Ausschreibungen auf Auftragnehmer und Auftraggeberseite
- Unterstützung bei der Wahl der Verfahrensart
- Gutachten im Vergaberecht